Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Beitrag des einzelnen Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist unabhängig davon, ob und in welchem Grad die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens bei einer Insolvenz tatsächlich gefährdet sind. Auf diese Weise subventionieren solide geführte Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen gesondert ausfinanzieren, risikoreich geführte, die keine Vorsorge zur Sicherung ihrer Verpflichtungen treffen. Nachdem eine Initiative, die Beitragspflicht zum PSVaG risikoadäquater zu gestalten, am mangelnden politischen Willen gescheitert ist, bleibt es vorerst beim bestehenden gesetzlichen Rahmen. Hier führt die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen nur bei einer Übertragung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu einer Verringerung des Beitrags.
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