Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vor dem Hintergrund von Solvency II und der Niedrigzinsphase nehmen Unternehmensübernahmen auch im deutschen Versicherungsmarkt zu. Dabei müssen Inhaber von Versicherungsunternehmen bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen, um überhaupt eine Unternehmensbeteiligung erwerben oder halten zu dürfen. Dies gilt allerdings nur für Inhaber bedeutender Beteiligungen. Wann eine bedeutende Beteiligung vorliegt und wer als Investor in Betracht kommt, bedarf in der Praxis regelmäßig der intensiven Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde.
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