Sitzverlegung als Option für Versicherer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne:   Versicherer haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union zu verlegen. Diese Handlungsoption bietet ihnen der europäische Rechtsrahmen. Dafür muss der Versicherer die Zulassungsvoraussetzungen im Aufnahmestaat erfüllen. Der abgebende Mitgliedstaat kann einen Wegzug zumeist nur verhindern, wenn besondere Belange der Versicherten entgegenstehen. Angesichts der Konsolidierung des Versicherungssektors gewinnt das Thema an Bedeutung.

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