Legal Eye – Die Rechtskolumne: Während der Versicherungsnehmer durch mangelnde Fristenkontrolle schnell in die Verjährungsfalle geraten kann, droht dem Versicherer dieses Schicksal bei mangelnder Sorgfalt hinsichtlich der Erfüllung seiner Belehrungspflichten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Widerruf von Lebensversicherungen klargestellt. Demnach kann ein Kunde trotz jahrelanger Prämienzahlung noch vom Vertrag zurücktreten, wenn er bei Abschluss unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist.
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