Meinung am Mittwoch Seit zwei Jahren klären Verhaltensregeln den Umgang mit personenbezogenen Daten in der deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn es um die Verwendung von Daten zum Zwecke der Werbung geht, fallen die Ausführungen im Regelwerk allerdings äußerst einsilbig aus. Dabei ist eine Klärung dieses Sachverhalts dringend geboten. Denn bei der momentanen Digitalisierungsoffensive in der Assekuranz wird es auch um die Frage gehen, wie man potenzielle Kunden zielgerichteter ansprechen kann.
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