Gesetzliche Krankenkassen dürfen für ihre Versicherten keine Auslandsreisekrankenversicherungen bei privaten Anbietern abschließen. Das hat das Landessozialgericht Hessen in zwei Verfahren entschieden und damit dem Bundesversicherungsamt Recht gegeben. Die betroffenen Kassen wollen die Sache wahrscheinlich bis zum Bundessozialgericht durchfechten und gleichzeitig weiter bei der Politik für das Konzept werben. Pikant: Vor kurzem erst hat die IKK Südwest eine entsprechenden Gruppenvertrag mit der Signal Iduna abgeschlossen, ohne dass die Landesaufsicht etwas dagegen unternommen hätte.
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