Legal Eye – Die Rechtskolumne Outsourcing ist innerhalb der Versicherungswirtschaft der Normalfall, wobei die Bandbreite von der Übertragung einzelner Prozesse auf einen Dienstleister bis zur umfassenden Auslagerung fast aller Funktionen und Tätigkeiten eines Versicherungsunternehmens reicht. Die Regelungen des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sorgen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Outsourcing, ohne für Klarheit bei relevanten Themen wie der Datenübertragung, der Auslagerung von Tätigkeiten ins Ausland oder dem konzerninternen Outsourcing zu sorgen.
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