Das IT-Sicherheitsgesetz hat heute gegen die Stimmen der Opposition den Bundestag passiert. Stimmt der Bundesrat zu, gelten für die Versicherungsindustrie und andere ausgewählte Branchen bald IT-Mindeststandards und Meldepflichten für schwerwiegende Störfälle. Anders als ursprünglich vorgesehen, drohen bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen. Es bleibt bei der Unsicherheit, welche Unternehmen genau unter das Gesetz fallen. Der GDV begrüßt die Regelungen.
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