Legal Eye – Die Rechtskolumne Ausschlüsse bei Reiseversicherungen müssen nicht immer wirksam sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt. Es hatte einen Reiserücktrittsversicherer zur Zahlung an eine Kundin verpflichtet, die wegen einer Impfunverträglichkeit eine Reise nach Südamerika nicht antreten konnte. Grund für die Unverträglichkeit war eine Hühnereiweißallergie. Obwohl der Versicherungsnehmerin die Allergie beim Versicherungsabschluss bekannt war, sei ihr nicht zuzumuten, daraus den Schluss zu ziehen, dass dann eine Impfung gegen Gelbfieber nicht möglich ist, so das Gericht.
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