Reiseversicherungen und Impfunverträglichkeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ausschlüsse bei Reiseversicherungen müssen nicht immer wirksam sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt. Es hatte einen Reiserücktrittsversicherer zur Zahlung an eine Kundin verpflichtet, die wegen einer Impfunverträglichkeit eine Reise nach Südamerika nicht antreten konnte. Grund für die Unverträglichkeit war eine Hühnereiweißallergie. Obwohl der Versicherungsnehmerin die Allergie beim Versicherungsabschluss bekannt war, sei ihr nicht zuzumuten, daraus den Schluss zu ziehen, dass dann eine Impfung gegen Gelbfieber nicht möglich ist, so das Gericht.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit