Fallstrick grobe Fahrlässigkeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Eine Vertrauensschadenversicherung soll Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten oder strafbaren Handlungen schützen, die von eigenen Mitarbeitern begangen werden. Dazu gehören Vermögensschäden aus Betrug, Untreue und Diebstahl. Seit einigen Jahren bestreiten Versicherer im Schadenfall zunehmend eine Deckung oder zahlen nur einen Teil des Schadens. Sie berufen sich dann darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig ermöglicht habe. Der eingekaufte Versicherungsschutz erweist sich in der Praxis häufig als wertlos.

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