Meinung am Mittwoch Eine Doppelzulassung von Versicherungsmaklern als Versicherungsberater, wie sie Anfang der Woche diskutiert wurde, ist keine gute Idee. Abgesehen davon, dass Makler laut Gewerberecht nicht rechtlich beraten dürfen, besteht die Gefahr der Rosinenpickerei: Der Vermittler wählt je nach Fall die Vergütungsform, die ihm gerade vorteilhaft erscheint. Zudem besteht der Anreiz, zweimal abzukassieren: Beim Verbraucher für die Beratung und beim Versicherer für die Vermittlung einer Police.
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Hallo Herr Gatschke,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Nicht alle, die mit Versicherungen zu tun haben, genießen das Privileg, sich zu rund 75% aus staatlicher Unterstützung plus Verbraucherberatung zu Kosten von Telefonsextarifen zu finanzieren. Also so, wie es die eine oder andere Verbraucherzentrale tut.
Manche in unserer Branche müssen tatsächlich Tag für Tag selber ihr Geld verdienen: Für Bürokosten, für Mitarbeiter, für mehr Know-how, für mehr Service für die Kunden, für den eigenen Lebensunterhalt und um die Steuern zu erwirtschaften, von denen Institutionen wie die Ihre sich zu einem klitzekleinen Teil finanzieren.
Um die Belange der Verbraucher wäre es in Deutschland vermutlich längst deutlich besser gestellt, wenn man sich auf Seite des institutionellen Verbraucherschutzes Verbündete suchen würde, statt flächendeckend der gesamten Branche stets nur die schlechtesten aller möglichen Absichten zu unterstellen.
Ich persönlich muss bei solchen Argumentationen, wie der Ihren und vieler Ihrer Kollegen immer an den Spruch meiner Oma denken: „Du sollst nicht von Dir selbst auf andere schließen!“. Und dann muss ich schmunzeln.
Verkauf, Vermittlung und Beratung sind wie viele andere Tätigkeiten immer auch eine Frage des Charakters und der Ethik. Egal in welcher Branche. Egal, wie man sich finanziert. Egal, wie man seine Tätigkeit benennt.
Wenn sich nun einige meiner Kollegen überlegen, was sie tun können, um sich nach und nach auch finanziell von den Versicherern zu lösen und dafür Wege suchen, die nicht abrupt den finanziellen Kollaps des eigenen Unternehmens und damit der Mitarbeiter bedeuten, könnte man das nüchtern betrachtet auch als vernünftigen Schritt in die richtige Richtung werten, nicht wahr?
Wie schwer das (alleinige) Dasein eines Versicherungsberaters finanziell sein muss, lässt ja trotz der nun jahrelang geführten Vergütungs-Diskussionen die Zahl der zugelassenen Versicherungsberater nach § 34e GewO in Deutschland erahnen: 301. Zur Erinnerung: Versicherungsmakler wie -Berater unterliegen den gleichen Zugangsvoraussetzungen und den gleichen (Beratungs-) Pflichten laut VVG. Beide unterliegen der Beratungshaftung und müssen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung haben. Also sozusagen das Gegenteil zu den Verbraucherzentralen.
Das Ziel, dass möglichst viele Menschen und Unternehmen existenzbedrohende Risiken funktionierend und zuverlässig absichern (können), werden wir nicht mit einem großen Sprung erreichen. Und erst Recht nicht, wenn man seitens des institutionellen Verbraucherschutzes gerade die torpediert, die einen Schritt in diese Richtung tun.
In diesem Sinne: Herzliche Grüße (bestimmt auch von meiner Oma)
Matthias Helberg
– Versicherungsmakler –