Legal Eye – Die Rechtskolumne Zwischen den Obergerichten Deutschlands herrscht Streit über den Zeitpunkt, der der Invaliditätsbemessung in der privaten Unfallversicherung zugrunde zu legen ist. Einige Gerichte meinen, der Gesundheitszustand drei Jahre nach dem Unfall sei maßgeblich, andere dehnen diesen Zeitraum bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aus. Es bleibt zu hoffen, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im November 2015 die notwendige Klärung der Streitfrage bringt.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo