Legal Eye – Die Rechtskolumne Zwischen den Obergerichten Deutschlands herrscht Streit über den Zeitpunkt, der der Invaliditätsbemessung in der privaten Unfallversicherung zugrunde zu legen ist. Einige Gerichte meinen, der Gesundheitszustand drei Jahre nach dem Unfall sei maßgeblich, andere dehnen diesen Zeitraum bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aus. Es bleibt zu hoffen, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im November 2015 die notwendige Klärung der Streitfrage bringt.
Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.
Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo