Legal Eye – Die Rechtskolumne Es ist umstritten, ob Managerhaftpflichtversicherer als Streithelfer einem Zivilprozess beitreten können. Insbesondere bei Innenhaftungsfällen, wenn sich Unternehmen und Führungskräfte darüber streiten, ob die Manager für einen Schaden haftbar zu machen sind, kommt diese Frage immer wieder auf. Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Recht zur Streithilfe in einem Urteil im Mai 2015 bejaht. Wegen der Besonderheiten des Falls ist es aber fraglich, ob der Richterspruch auch auf andere Konstellationen übertragbar ist.
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