Legal Eye – Die Rechtskolumne D&O-Versicherer konzentrieren sich immer mehr auf die Abwehr von Ansprüchen als auf den Schadenausgleich. Da vielen Unternehmen der lange Atem fehlt, um ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, geht diese Strategie oft auf. Aufsichtsrat und Gesellschafter eines geschädigten Unternehmens sollten daher die Möglichkeit prüfen, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Die Finanzierer übernehmen gegen eine Erfolgsbeteiligung die Prozesskosten. Da sie sich nur für Rechtsstreitigkeiten mit hohen Erfolgsaussichten interessieren, können Unternehmen durch ihre Einschaltung ein klares Signal an den D&O-Versicherer senden.
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