Als erster Lebensversicherer hat die Nürnberger Lebensversicherung Kunden zum Widerspruchsrecht nachbelehrt. Dabei geht es um fondsgebundene Verträge, die nach dem so genannten Policen-Modell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil. Danach können Kunden, die nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind, auch Jahre später den Vertrag widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Experten erwarten, dass weitere Versicherer nachziehen werden und fordern betroffene Kunden auf, schnell zu handeln, wenn sie ihren Vertrag loswerden wollen. Derweil hält die Verbraucherzentrale Hamburg das Vorgehen der Nürnberger für rechtlich unzulässig.
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