The Long View – Der Hintergrund Das neue EU-Aufsichtsregime Solvency II gilt nicht für Pensionsfonds und -kassen. Das sollte für diese Anbieter betrieblicher Altersversorgung (bAV) aber kein Grund sein, sich zurückzulehnen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Aufsicht wesentliche Elemente der Säulen 2 und 3 auch für diese Unternehmen vorschreiben wird. Pensionsfonds und -kassen sollten nicht die gleichen Fehler machen wie Lebensversicherer und wichtige Zeit zum Handeln verstreichen lassen.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo