Auch Pensionsfonds und -kassen droht Solvency II

 The Long View – Der Hintergrund  Das neue EU-Aufsichtsregime Solvency II gilt nicht für Pensionsfonds und -kassen. Das sollte für diese Anbieter betrieblicher Altersversorgung (bAV) aber kein Grund sein, sich zurückzulehnen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Aufsicht wesentliche Elemente der Säulen 2 und 3 auch für diese Unternehmen vorschreiben wird. Pensionsfonds und -kassen sollten nicht die gleichen Fehler machen wie Lebensversicherer und wichtige Zeit zum Handeln verstreichen lassen.

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