Beim Austausch von Informationen zur Kalkulation von Risiken und bei der gemeinsamen Versicherung von Großrisiken waren Versicherer bisher von der Anwendung des Kartellrechts befreit. Ermöglicht hat das eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung. Nun hat die EU-Kommission signalisiert, dass sie die Verordnung zum 31. März 2017 auslaufen lassen möchte. Sie hält die Zusammenarbeit der Versicherer bei Informationen und Mitversicherung zwar für sinnvoll. Dazu ist aber nach Ansicht der Kommission keine gesonderte Ausnahme vom Kartellrecht mehr nötig. Der GDV kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission.
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