Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit dem Deckungsvergleich zwischen der Deutschen Bank und ihren D&O-Versicherern, über den am 19. Mai die Hauptversammlung des Kreditinstituts abstimmen soll, deutet sich nach 14 Jahren eine Erledigung des D&O-Haftungsfalls Breuer an. Noch nie hat sich die Schadenregulierung eines D&O-Falles derart in die Länge gezogen. Zum einen zeigt der Fall die ausgeprägte Vergleichsleidenschaft in der Versicherungssparte, zum anderen ein neues Herangehen an die Bemessung der Selbstbeteiligung der betroffenen Manager.
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