Versicherer müssen unter den neuen Eigenkapitalregeln Solvency II bisher bei der Berechnung von Rückstellungen für besonders lang laufende Verträge mit einem Zielzins von 4,2 Prozent kalkulieren. Viele Experten hatten diese Vorgaben angesichts der Niedrigzinsen als unrealistisch hoch kritisiert. Jetzt hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa die Berechnungsmethodik für die sogenannte Ultimate Forward Rate überarbeitet und schlägt einen neuen Wert von 3,7 Prozent vor. Das würde die Rückstellungen der Versicherer in die Höhe treiben.
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