Laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 können Kunden mit einer zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherung ihren Vertrag auch nach Jahren noch rückabwickeln, wenn sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Der Marktwächter für Finanzen moniert jetzt, dass einige Versicherer ihren Kunden dieses Recht mit Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde der Allianz verweigern. Er hält das Vorgehen für rechtlich bedenklich, zumal die Allianz ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen hat. Die Versicherer verweisen auf weitere anhängige Beschwerden.
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