Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 22. April 2016 ist die Mehrzahl der nationalen Verordnungen in Kraft getreten, die nach dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgesehen sind, das seit dem 1. Januar gilt. Dadurch vollzieht sich aufsichtsrechtlich die Spaltung von Versicherern einerseits und den verschiedenen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) andererseits. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Diskussion um die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der von Lebensversicherern angebotenen Direktversicherungen aus, die in Deutschland gerade in eine entscheidende Phase mündet.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo