Nur weil die EU bei der neuen Vermittlerrichtlinie IDD auf ein Provisionsverbot verzichtet hat, heißt das nicht, dass die Umsetzung für die Branche ein Spaziergang wird. Darauf wies der Anwalt Hans-Ludger Sandkühler bei einer Veranstaltung der Technischen Hochschule Köln hin. Denn die neuen Regeln stellen die bisherige Vertriebspraxis infrage. Sandkühler sieht insbesondere bei den sogenannten Wohlverhaltensregeln und bei den Anforderungen an die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten große Herausforderungen für Versicherer und Vermittler.
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