Legal Eye – Die Rechtskolumne Traditionsgemäß startet die Hauptversammlungssaison in Deutschland im Mai. Studieren problembewusste Aktionäre dieser Tage die Tagesordnungen für die alljährlichen Aktionärstreffen, so vermissen sie nur zu oft die D&O-Versicherung auf der Agenda. Fragen hierzu – insbesondere zur Höhe der Versicherungssumme – werden vom Versammlungsleiter in der Regel abgeblockt. Ein Umschwung ist aber absehbar. Aktionäre werden es sich nicht mehr gefallen lassen, sich erst dann mit der D&O-Versicherung zu beschäftigen, wenn sie über lausige Vergleiche abstimmen müssen.
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