Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung Betreiber kritischer Infrastrukturen resistenter gegen IT-Störfälle machen. Dazu zählt neben Sektoren wie Energie, Wasser und Ernährung auch die Versicherungswirtschaft. Dennoch wird sich die Betroffenheit für die Assekuranz in Grenzen halten, glaubt Anwalt Detlef Klett von der Kanzlei Taylor Wessing. Er hält es für möglich, dass die Versicherer in den nachfolgenden Rechtsverordnungen zum Gesetz gar nicht mehr auftauchen. Grund ist eine Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, das die Gesellschaften bei genauerer Prüfung als nicht kritisch einstuft.
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