Die privaten Krankenversicherer können auch in Zukunft von Rabatten der pharmazeutischen Industrie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel profitieren. In einem Verfahren gegen die zur Versicherungskammer Bayern gehörende Bayerische Beamtenkrankenkasse ist der Hersteller Desitin mit seiner Klage gegen die Rabatte jetzt in letzter Instanz gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Unternehmens nicht zur Entscheidung angenommen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof klar gemacht, dass er in der entsprechenden gesetzlichen Regelung keinen Verstoß gegen Grundrechte erkennen kann.
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