Kommentar Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler hat ihre Forderung nach der Nennung der „Solvency II-Sünder“ erneuert. Ein berechtigtes Anliegen, denn Kunden und Vermittler brauchen die Gewissheit, dass sie nicht auf den falschen Anbieter setzen und der Versicherer seine Verpflichtungen auch in Zukunft erfüllen kann. Die Finanzaufsicht BaFin beruft sich darauf, dass ihr die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung fehlen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
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