Der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stößt bei den privaten Krankenversicherern (PKV) auf eine zwiespältige Resonanz. Die Branche begrüßt zwar die allgemeine Stoßrichtung des Gesetzes, durch regulierende Maßnahmen die Arzneimittelkosten in beiden Systemen zu begrenzen. Gleichzeitig sieht die PKV aber Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Maßnahmen, um eine Benachteiligung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten zu verhindern.
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