Im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Kfz-Garantie- und Reparaturkostenversicherer Kunden nicht zwingen dürfen, ihr Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren zu lassen, bevor sie prüfen, ob der Schaden überhaupt gedeckt ist. Entsprechende Klauseln benachteiligen die Versicherungsnehmer unangemessen, urteilte der BGH. Trotzdem scheinen sich nicht alle Versicherer an das Urteil zu halten. Nachdem die BaFin auf einen konkreten Fall aufmerksam geworden ist, will sie nun die Bedingungen der Anbieter kritisch prüfen.
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