Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Er soll vor allem für eine stärkere Verbreitung der bAV bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern sorgen. Die Grundidee der sogenannten Nahles-Rente ist eine Enthaftung der Arbeitgeber, wenn sie mit den Gewerkschaften kooperieren. Ergänzt wird sie unter anderem mit einem Fördermodell für Geringverdiener und der Einführung eines Freibetrags bei der Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung. Jetzt haben die Verbände drei Wochen Zeit, sich zum Gesetzentwurf zu positionieren. 2017 soll das Gesetz verabschiedet werden.
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