The Long View – Der Hintergrund Versicherer sollten sich zeitnah mit der EU-Datenschutzgrundverordnung befassen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Zwar finden sich darin viele bereits aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannte Grundsätze wieder, etwa zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Die neu eingeführten Meldepflichten, Auskunftsrechte und damit zusammenhängenden Fristen werden aber große Auswirkungen auf interne technische und organisatorische Prozesse haben. Die Umsetzung werden die Datenschutzbehörden kontrollieren mit der Möglichkeit, Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.
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