Legal Eye – Die Rechtskolumne Geht ein Unternehmen pleite, drohen den Organmitgliedern vielfach zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere Geschäftsleiter, die nach dem Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen leisten, laufen Gefahr, sie später ersetzen zu müssen. Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Grundsatzentscheidungen zwar bemüht, die Haftung im Zusammenhang mit solchen Zahlungen einzuschränken. Dies ändert aber nichts daran, dass die Zahlungsströme ab dem Zeitpunkt einer vermeintlichen Insolvenzreife geprüft werden müssen. Die von Insolvenzverwaltern geltend gemachten Forderungen bewegen sich vielfach im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich. Die Deckungssummen bestehender D&O-Versicherungen machen oft nur einen Bruchteil dieser Forderungen aus.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo