Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 1. September 2017 tritt in Deutschland die neue „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ in Kraft. Wer sich als „zertifizierter Mediator“ qualifizieren will, muss einen Ausbildungslehrgang mit 120 Präsenzstunden absolvieren. Darüber hinaus ist innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss die Durchführung einer Mediation als Mediator oder Co-Mediator mit Einzelsupervision erforderlich. Leider fördert die neue Rechtsverordnung die Mediation im Versicherungsbereich nicht. Die Anforderungen werden nicht spezialisierte Berufsmediatoren hervorbringen, die in der Versicherungswirtschaft kaum Erfolg haben können.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo