Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 31. März 2017 läuft die Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor aus. Sie nahm bislang die Zusammenarbeit von Versicherern und Rückversicherern bei der gemeinsamen Deckung bestimmter Risiken im Wege der sogenannten Mitversicherungsgemeinschaft („Pool“) sowie beim Informationsaustausch in Form von gemeinsamen Erhebungen, Statistiken und Studien vom Kartellverbot aus. Die Versicherer haben somit ab dem 1. April 2017 selbst zu prüfen, ob ein Pool tatsächlich nicht dem Kartellverbot unterfällt. Wer Risiken im Rahmen von Pools zeichnet oder gezeichnet hat und sich bislang mit dem Thema nicht beschäftigt haben sollte, muss dies nun zügig nachholen.
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