Das Berufungsverfahren in der Auseinandersetzung zwischen dem Vermittlerverband BVK und dem Vergleichsportal Check24 hat sein vorläufiges Ende gefunden. Es bleibt bei der Entscheidung der Vorinstanz, dass Check24 seinen Maklerstatus deutlicher herausstellen muss als bisher und bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs vor dem Vertragsabschluss mehr Kriterien abfragen muss. Der BVK verbucht die Entscheidung als Sieg, Check24 sieht sein Geschäftsmodell dagegen in zweiter Instanz bestätigt.
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