Legal Eye – Die Rechtskolumne Für viel Wirbel hatten im April 2016 zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abtretung eines vermeintlichen Freistellungsanspruchs eines Managers gegen den D&O-Versicherer sowie zur Ernstlichkeit einer Inanspruchnahme gesorgt. Ein Jahr später hat der BGH erneut über einen Fall zur D&O-Versicherung entschieden. Diesmal geht es um die Frage, ob sich ein D&O-Versicherer in einem Innenhaftungsfall auf eine Klausel berufen kann, wonach der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.