Lösegeldversicherungen: Service statt Scheckbuch

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bei Cyberangriffen können Versicherungsnehmer erpresst werden. Die Täter verlangen Geldbeträge dafür, dass die von ihnen gehackten Daten geheim bleiben oder dafür, dass sie dem Versicherungsnehmer wieder zur Verfügung gestellt werden. Ob Lösegelder versichert werden dürfen, ist umstritten, die Finanzaufsicht BaFin nimmt hier eine eher restriktive Haltung ein. Versicherer könnten Gegnern der Lösegeldversicherung aber leicht den Wind aus den Segeln nehmen, indem sie den Kriminellen eine Erpressung möglichst schwer machen, anstatt nur das Scheckbuch zu zücken.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit