In diesem Monat wird voraussichtlich eine Verordnung in Kraft treten, die die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes auch für Versicherer bindend macht. Die darin vorgesehene Pflicht, schwerwiegende Cyberangriffe wie aktuell durch den Verschlüsselungstrojaner Wanna Cry an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden, sollten Versicherer dann wahrnehmen – auch wenn sie eine entsprechende Kontaktstelle im Unternehmen erst bis November 2017 einrichten müssen. Das rät Detlef Klett von der Kanzlei Taylor Wessing. Auch die EU-Datenschutzgrundverordnung bringt neue Meldepflichten für Versicherer, aber auch Erleichterungen bei Online-Abschlüssen.
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