Der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch sieht den Gesetzgeber bei Restschuldversicherungen in der Pflicht. Versicherte hätten aufgrund der Konstruktion der Deckungen zur Absicherung von Krediten über Gruppenverträge wenig Rechte, sagte er bei der Vorstellung des Jahresberichts 2016 in Berlin. Anbieten würde sich für eine Regelung das IDD-Umsetzungsgesetz, das bald abschließend im Bundestag behandelt werden soll. Die zulässigen Beschwerden legten vergangenes Jahr vor allem wegen mehr Eingaben im Bereich Rechtsschutzversicherung zu.
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