Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz künftig mögliche reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung stellt die Finanzaufsicht vor neue Herausforderungen. Auch die BaFin muss den Umgang mit dem neuen Instrument noch lernen, sagte Versicherungsaufseher Frank Grund bei einer Veranstaltung in Köln. Grund setzt dabei auch auf den Austausch mit den Tarifvertragsparteien. Er mahnte bei den Versicherern erneut Anstrengungen zur Eindämmung der Abschlusskosten und eine stärkere Orientierung an qualitativen Merkmalen an. In der privaten Krankenversicherung hält Grund es für nicht sinnvoll, die Tätigkeit der Treuhänder an den für Wirtschaftsprüfer geltenden Vorgaben zu messen.
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