Legal Eye – Die Rechtskolumne Viele Unternehmen sehen in der neuen Datenschutz-Grundverordnung vor allem ein bürokratisches Ungeheuer mit 173 Erwägungsgründen und 99 Artikeln. Aber das täuscht: Die neuen Regeln bieten auch Chancen für Versicherer, die sie nutzen sollten. So bietet das neue Datenschutzrecht der Branche in bestimmten Fällen die Möglichkeit, personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung zu verwenden.
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