Das Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt Anreize für mehr betriebliche Vorsorge, allerdings weniger wegen der in Aussicht gestellten Enthaftung der Arbeitgeber bei der Regelung per Tarifvertrag, sondern wegen anderer Maßnahmen wie dem neuen Fördertopf für Geringverdiener. Das war die Mehrheitsmeinung auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin. Eine Vertreterin des Bundesfinanzministeriums sagte dagegen, Haftungsfreistellung und Garantieverbot seien aus Regierungssicht entscheidend für den Erfolg des Maßnahmenpakets im Gesetz. Ein konkretes Ziel für die weitere Verbreitung wollte sie nicht nennen.
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