Krankentagegeldversicherer ignorieren Urteil

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Obwohl der Bundesgerichtshof den Versicherern bereits Mitte 2016 verboten hat, Krankentagegeld mit Verweis auf ein gesunkenes Einkommen zu kürzen, hat die Branche das Urteil bisher nicht umgesetzt. Einige Versicherer verwenden die unwirksame Klausel immer noch im Neugeschäft, andere schleusen durch das sogenannte Klauselersetzungsverfahren eine Neuregelung in die Verträge ein, die wieder auf eine Tagegeldkürzung hinausläuft und nur anders formuliert ist. Die Versicherer sollten nicht jede vermeintliche Lücke nutzen, um berechtige Ansprüche ihrer Kunden abzuwehren.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit