Legal Eye – Die Rechtskolumne Viele Versicherer versuchen derzeit, mit Rabatten Neukunden zu werben. Vor allem in der Autoversicherung versprechen sie Nachlässe von 50 Euro auf die Prämie des ersten Jahres. Damit verstoßen sie gegen das Verbot von Sondervergütungen und Provisionsabgaben. Es erlaubt nur geringwertige Geschenke bis 15 Euro. Die Versicherer sollten diese Praxis überdenken und stattdessen neue Kunden lieber mit transparenten Bedingungen und einer nachvollziehbaren Schadenregulierung gewinnen.
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