Hamburg schafft Wahlfreiheit für Beamte

Ab dem nächsten Sommer können sich Beamte in Hamburg gesetzlich versichern, ohne den Arbeitgeber-Anteil zu verlieren. Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem sich Beamte in der Hansestadt ab dem 1. August 2018 die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags erstatten lassen können – egal ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Neuregelung greift nur bei neuen Beamten oder solchen, die bereits gesetzlich versichert sind, für sie ist die Entscheidung aber endgültig. Die Wahlfreiheit für Beamte gilt als erster Schritt Richtung einer Bürgerversicherung. Das Vorgehen des rot-grünen Senats wird von den privaten Krankenversicherern entsprechend scharf kritisiert.

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