BU ohne Gesundheitsprüfung: Es ist an der Zeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Leistungsfall kann es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ein böses Erwachen geben: Denn erst dann prüfen die Versicherer, ob die Angaben, die Kunden im Antrag gemacht haben, korrekt waren. Sind sie falsch oder unvollständig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, auch wenn die Versicherten jahrelang Beiträge gezahlt haben. Es ist an der Zeit, diese Vorgehensweise zu ändern. Versicherer sollten BU-Policen mit einer Wartezeit von maximal zehn Jahren, dafür aber ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Weiterlesen:
Bitte melden Sie sich an.

Noch keinen Zugang? Ein Abonnement können Sie hier abschließen.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.