Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Handlungsdruck für Geschäftsführer von Unternehmen in der Krise wächst weiter. Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmens beschäftigt. Dabei hat der BGH bislang offene Fragen geklärt. Geschäftsführer müssen danach nicht nur die innerhalb von drei Wochen fällig werdenden Forderungen, sondern auch die im selben Zeitraum neu fällig werdenden Verbindlichkeiten berücksichtigen.
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