Legal Eye – Die Rechtskolumne Das im August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sollte eigentlich dafür sorgen, dass die Lasten aus dem Niedrigzinsumfeld fair zwischen Lebensversicherern und Kunden verteilt werden. Eine kleine Anfrage der Grünen hat allerdings ergeben, dass die Anbieter das Verbot, Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen, systematisch mit Gewinnabführungsverträgen umgehen. Zum guten Ruf der Branche, geschweige denn der Anlageform der kapitalbildenden Lebensversicherung, trägt das nicht bei.
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