Legal Eye – Die Rechtskolumne Die richtige Verteilung nicht ausreichender Versicherungssummen in D&O-Schadenfällen ist ein schwieriges Unterfangen, das auch Risiken in sich birgt. Sie können verringert werden, indem die Verteilungsproblematik in den Versicherungsbedingungen geregelt wird. Das haben viele D&O-Versicherer aber noch nicht getan. Eine solche Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht alle Fallgestaltungen erfasst, die bei D&O-Versicherungen eintreten können. Aber auch im Anwendungsbereich des Paragrafen 109 VVG sind Klauseln zur Verteilungsproblematik sinnvoll, weil noch weitere Punkte geregelt werden können, zum Beispiel das Verhältnis von Abwehr- zu Freistellungskosten.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.Trends
-
© Saretzki & Partner
Von der Dotcom-Blase zur KI-Revolution: Warum Manager die Fehler der 90er wiederholen
-
© CC0 Public Domain
EZB warnt vor Private-Credit-Risiko für Versicherer
-
© Versicherungsmonitor | Tom Gerhardt
MRH-Trowe-CEO Ralph Rockel: „Wir haben schon über Integration geredet, als das noch niemand getan hat“

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo