Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Unternehmen, die Daten von Privatpersonen verarbeiten, müssen künftig deutlich mehr Pflichten erfüllen, die Rechte der Dateninhaber werden gestärkt. Verletzen Firmen die Vorgaben, werden außerdem deutlich höhere Bußgelder fällig. Das wird sich auch in der Managerhaftpflichtversicherung niederschlagen, erwarteten Experten auf einer Veranstaltung des Assekuradeurs Dual, der auf D&O-Policen spezialisiert ist. Die Verordnung sei darauf ausgelegt, dass es zu mehr rechtlichen Auseinandersetzungen kommen werde, sagte Rechtsanwalt Bastian Finkel, Partner bei der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr.
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